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GARANTIEVERLÄNGERUNG | ||
| Profitiere von der Piaggio Werksgarantie und verlängere innerhalb der laufenden Werksgarantie die Garantiezeit Deines Piaggio-Fahrzeuges um bis zu zwei Jahren. | |
PIAGGIO | ||
Modell | + 12 Mt | + 24 Mt |
Piaggio 1 | CHF 130.- | CHF 209.- |
Liberty Medley | CHF 141.- | CHF 239.- |
Beverly bis 300 cm³ | CHF 163.- | CHF 271.- |
Beverly über 350 cm³ | CHF 212.- | CHF 348.- |
MP3 300 | CHF 212.- | CHF 348.- |
MP3 500 / 530 | CHF 320.- | CHF 532.- |
alle Preise ink. MWST |
VESPA | ||
Modell | + 12 Mt | + 24 Mt |
bis 150 cm³ | CHF 163.- | CHF 271.- |
über 150 cm³ | CHF 212.- | CHF 348.- |
Elettrica | CHF 491.- | CHF 510.- |
alle Preise ink. MWST |
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APRILIA | ||
Modell | + 12 Mt | + 24 Mt |
Scooter 51 - 151 cm³ | CHF 163.- | CHF 271.- |
bis 125 cm³ | CHF 144.- | CHF 236.- |
RS 660 / Tuono 660 | CHF 279- | CHF 455.- |
700 - 900 cm³ | CHF 216.- | CHF 407.- |
900 - 1100* cm³ | CHF 325.- | CHF 627.- |
über 1100 cm³ | CHF 289.- | CHF 485.- |
*RSV4 1100 cm³ (muss auf Strasse zugelassen sein) | CHF 678.- | CHF 998.- |
* ausser für das Modell RSV4 | ||
alle Preise ink. MWST |
MOTO GUZZI | ||
Modell | + 12 Mt | + 24 Mt |
bis 900 cm³ | CHF 216.- | CHF 343.- |
1'000 - 1'199 cm³ | CHF 325.- | CHF 509.- |
alle Preise ink. MWST |
Garantieverlängerung
Piaggio (mit den Marken Piaggio, Vespa, Aprilia + MOTO GUZZI) bietet Dir den Service einer Garantieverlängerung für das 3. oder das 3. + 4. Lebensjahr deines Fahrzeugs.
Folgende Vorteile hast Du:
Die Garantie deckt alle Reparaturkosten aufgrund von Schäden durch Herstellungs- oder Montagefehler von Teilen, als auch den Austausch der beschädigten Teile durch Originalteile sowie die notwendige Arbeitstätigkeit zur Demontage und Montage. Der Zeitraum der Garantieverlängerung für das Fahrzeug beträgt 12 oder 24 Monate, mit den folgenden Kilometerbegrenzungen: 50’000 km für 12 Monate Verlängerung oder 60’000 km für 24 Monate Verlängerung. Der Garantie-Service wird von den offiziellen Vertragshändlern in den Ländern geleistet, in denen diese vertreten sind.
1. Spezialisierter und autorisierter Service
2. Verwendung von originalen Ersatzteilen und Zubehör
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Garantieverlängerung kann von den Fahrzeugeigentümern erworben werden, die das Wartungsprogramm beachtet und fristgerecht ausgeführt haben, so wie es in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegeben ist, und zwar ab Kaufdatum des Fahrzeugs.
2. Zum Zeitpunkt der Aktivierung darf der Kilometerstand des Fahrzeugs 50’000 km für die Verlängerung auf 12 Monate und 60’000 km für die Verlängerung auf 24 Monate nicht übersteigen.
3. Die Registrierung der entsprechenden Wartungscoupons erfolgt zwingend mittels Ausfüllen des entsprechenden Formulars im Informatiksystem (PWM), welches im offiziellen Service-Netz zur Verfügung steht.
4. Alle Wartungs- und Reparaturmassnahmen müssen durch Fachpersonal mit einem hohen Grad an technischen Kenntnissen und entsprechenden fachlichen Fähigkeiten bei den offiziellen Vertragshändlern durchgeführt werden.
5. Die Wartungsmassnahmen und die regelmässige Inspektion nach Wartungsplan gehen, wie üblich, vollständig zu Lasten des Kunden.
Deckung (Von der Garantie ausgenommen sind):
1. Die Schmiermittel, die Verbrauchsmaterialien, die Komponenten, die Verschleiss oder Abnutzung unterliegen, d. h. Bremsbeläge, Kupplungsscheiben, Dichtungen, Reifen, Batterie, Lampen, Sattel, Schläuche und andere Gummiteile, Revisionsset, Übertragungsriemen etc. (Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung nicht vollständig ist, sondern nur als Beispiel dient).
2. Beschädigung durch höhere Gewalt und das Aussetzen an Witterungsbedingungen wie Hagel, Sonne, Regen etc. zusammen mit der Verwendung von nicht originalem Zubehör und allfällige dadurch bedingte Schäden/Brüche.
Beschädigungen bedingt durch:
3. Nicht sachgemäss durchgeführte Reparaturen und Wartungsmassnahmen.
Verwendung von Treibmitteln und Ölen, die von jenen in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegebenen abweichende Eigenschaften aufweisen.
4. Überhitzung durch unzureichende Mengen an Schmierflüssigkeiten im Motor.
Unfall oder Aufprall sowohl im Strassenverkehr als auch anderer Art oder anderen Ursprungs.
Brüche oder Störungen allgemein.
5. Fahrzeuge, die in jedweder Art von Wettkämpfen, öffentlichen Aufführungen, Veranstaltungen, Tests und Versuchen eingesetzt werden.
6. Unsachgemässe Verwendung, Nachlässigkeit, Ungeschicklichkeit, unvorhersehbare Ereignisse.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Garantie nicht gilt im Fall von:
1. Fehlender Aktivierung des Garantieprogramms.
2. Veränderung oder Löschung der Fahrgestell- oder Motor-Identifikationsnummern.
3. Überschreitung der maximalen Kilometerzahl: 50’000 km bei einer Verlängerung von 12 Monaten oder 60’000 km bei einer Verlängerung von 24 Monaten.
4. Sollten die oben genannten Bedingungen nicht vollständig durch den Kunden beachtet werden, so leistet das Unternehmen keinen Garantieservice.
Ausnahme
Die Garantieverlängerung kann nur für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die von der Firma OFRAG Vertriebsgesellschaft importiert und von einem offiziellen Wiederverkäufer in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein verkauft wurden.
Preis für den Service
Die Garantieverlängerungen für das dritte oder, alternativ, für das dritte und das vierte Jahr können zu jedem Zeitpunkt, innerhalb der 24-monatigen Frist ab Zulassungsdatum des Fahrzeugs nur bei den offiziellen Vertragshändlern aktiviert werden.
VIER MARKEN - EINE ADRESSE | ||
| Bei uns findest Du eine grosse Auswahl an Showroom Fahrzeugen und passendem Zubehör. Mehr Informationen über die verschiedenen Modelle findest Du via "Klick" auf das jeweilige Markenlogo.
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