OFRAG Retail, Motorrad Führerausweis - Infos zur neuen Ausweisregelung ab dem 01.01.2021

FÜHRERSCHEIN REGELUNG

AB 16 JAHREN:

 

Kategorie A1: Bis 125 cm³ /  15 PS (11 kW)

Egal ob die sportliche Aprilia RS 125, der rassige Piaggio Medley oder die kultige Vespa, wir haben das richtige Modell für den Einstieg.

 

Unsere Motorräder und Roller machen Spass, sind emotional aufregend, vermitteln Dir ein Gefühl von Freiheit und ermöglichen Dir eine hohe Mobilität und Flexibilität im Arbeits- und Freizeitbereich.

125 cm3 Motorräder und Roller sind nützlich und kombinieren die Vorzüge von Nutz- und Hobbyfahrzeugen. Sei es als kostengünstiges Transportmittel für Arbeits- oder Schulweg oder als attraktives Fahrzeug für Freizeit und Ferien.

MODELLE AB 16 JAHREN

 

Interessiert? Gerne un­ter­brei­ten wir Dir ein per­sön­liches An­gebot.

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AB 18 JAHREN:

 

Kategorie A beschränkt: 35 kW ohne Hubraumbeschränkung

Der Weg zur Königs­klasse der Motor­räder führt ab 2021 immer über die Kategorier A beschränkt. Einen Direkt­einstieg (über 25 Jahren -> Kategorie A) gibt es nun nicht mehr. 

Auch da haben wir eine Grosse Auswahl an Fahr­zeugen: Ob die sport­liche Aprilia RS 660 oder der rassige Piaggio Beverly, die coole Moto Guzzi V7 oder oder die kultige Vespa GTS 300, wir haben das richtige Modell für Dich.

 

 

MODELLE AB 18 JAHREN

 

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AB 20 JAHREN:

 

Kategorie A: ab zwei Jahren Fahrpraxis mit der Kategorie A beschränkt

Nachdem Du zwei Jahre mit einem Motor­rad­/Scooter der Klasse A beschränkt gefahren bist, darft Du in die "Königs­klasse" auf­steigen. Ab 2021 muss zum Erwerb des Aus­weises jedoch erneut eine praktische Prüf­ung ab­gelegt werden. Den so­genann­ten Direkt­einstieg (bisher für alle über 25 jährigen) gibt es nicht mehr.

Mit der Kategorie A kannst Du alle Motorräder und Roller aus dem Piaggio-Konzern fahren.

 

Von der Moto Guzzi V7 mit 65 PS bis zur Aprilia RSV 1100 Factory mit 217 PS - wir haben ein breites Angebot für Dich.

MODELLE AB 20 JAHREN

 

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Fragen und Antworten zum Führerschein


Was ändert sich am 1. Januar 2021?

  • Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Jugendliche im Alter von mindestens 16 Jahren mit maximal 11 kW (15 PS) starken Motorrädern und Rollern der Führerschein-Kategorie A1 (125 cm3) zur Arbeit und zur Schule fahren und diese auch für Freizeitaktivitäten nutzen. Dafür benötigen sie den Führerausweis der Unterkategorie A1.

  • Der Führerausweis der Unterkategorie A1 Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Beschränkung auf 45 km/h wird nicht im Führerausweis eingetragen, sondern über das Geburtsdatum auf dem Führerausweis kontrolliert. Beim Erreichen des Alters von 16 Jahren kann ohne praktische Prüfung in die Unterkategorie A1 (max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) gewechselt werden.

Wie komme ich als Neueinsteiger zum Führerschein der Kategorie A1 (Motorräder und Roller bis maximal 125 cm3 und 11 kW/15 PS)?

  • Komplette Neueinsteiger müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen einen Sehtest vorweisen, einen Verkehrskundekurs und einen Nothelferkurs absolvieren sowie eine Theorieprüfung ablegen. Nach Erhalt des Lernfahrausweises müssen innerhalb von vier Monaten 12 Stunden Grundschulung in einer Fahrschule absolviert werden. Danach wird der Lernfahrausweis automatisch um ein Jahr verlängert und der Inhaber ist zur praktischen Fahrprüfung zugelassen. Die praktische Grundschulung von 12 Stunden ist unbeschränkt gültig und muss für alle Kategorien nur einmal absolviert werden.

Ich bin bereits 16 Jahre alt und im Besitz der bisherigen Kategorie AM (aktuell Kleinmotorräder bis 30 km/h, ab 2021 Fahrzeuge bis max. 50 cm3 oder 4 kW und max. 45 km/h). Muss ich erneut eine Prüfung ablegen?

  • Ja. Sehtest, Nothelferkurs, Verkehrskundekurs, Theorieprüfung, 12-stündige praktische Grundschulung und praktische Prüfung sind für die Unterkategorie A1 zwingend vorgeschrieben.

Muss ich, nachdem ich das 18. Lebensjahr erreicht habe, beim Wechsel in die nächsthöhere Kategorie A beschränkt (bis max. 35 kW/48 PS) erneut eine praktische Prüfung ablegen?

  • Ja. Die Theorieprüfung und die unbeschränkt gültige praktische Grundschulung müssen hingegen nicht nochmals absolviert werden.

Muss ich für jede neue Führerausweis Kategorie eine Theorieprüfung ablegen?

  • Nein. Die bestandene Theorieprüfung gilt ab 2021 für alle Kategorien, also auch für die Katgorie B (PW).

Muss ich für jede neue Führerausweis-Kategorie eine praktische Prüfung ablegen?

  • Nein. Beim Übergang von der Unterkategorie A1 Kleinmotorrad (ab 15 Jahren) zu Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren, max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) ist keine praktische Prüfung notwendig. Vorausgesetzt, man fängt mit A1 an, sind bis zur unlimitierten Kategorie A insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.

Muss ich für jede neue Führerausweis-Kategorie eine praktische Prüfung ablegen?

  • Nein. Beim Übergang von der Unterkategorie A1 Kleinmotorrad (ab 15 Jahren) zu Unterkategorie A1 (ab 16 Jahren, max. 125 cm3, max. 11 kW/15 PS) ist keine praktische Prüfung notwendig. Vorausgesetzt, man fängt mit A1 an, sind bis zur unlimitierten Kategorie A insgesamt 3 praktische Prüfungen zu absolvieren.

Kann ich später, wenn ich das 18. Lebensjahr erreicht haben werde, nach der Unterkategorie A1 (125 cm3, 11 kW/15 PS) direkt in die unlimitierte Klasse A aufsteigen?

  • Nein. Ab 2021 muss – egal welchen Alters und welche Führerscheinkategorien bereits vorhanden sind – immer zuerst zwei Jahre lang mit dem Führerausweis der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW/48 PS) gefahren werden und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Für den nachfolgenden Aufstieg in die unlimitierte Kategorie A muss erneut ein Lernfahrausweis bestellt und eine praktische Prüfung absolviert werden.

Ich bin mehr als 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Kategorie B (Auto). Muss ich für die Kategorie A1 (Motorräder und Roller bis maximal 125 cm3 und 11 kW/15 PS) eine zusätzliche Prüfung ablegen?

  • Nein. Der Inhaber der Kategorie B kann die Unterkategorie A1 auch unter dem neuen Recht prüfungsfrei erhalten, muss aber die 12 Stunden praktische Grundschulung absolvieren.

Wieviel Stunden dauert die praktische Grundschulung?

  • Dieser Kurs dauert für alle A Kategorien 12 Std und muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV absolviert werden.

Wie lange gelten Sehtest und Nothelferkurs?

  • Der Sehtest darf nicht älter als 24 Monate sein, der Nothelferkurs nicht älter als 6 Jahre.

Wie erwerbe ich den 'grossen' Führerschein der Kategorie A?

  • Der Direkteinstieg in die Kategorie A ab 25 Jahren ist ab 1. Januar 2021 nicht mehr möglich. Erst nach 2 Jahren klagloser Fahrpraxis in der Kategorie A beschränkt (bis 35 kW) kann der Lernfahrausweis für die Kategorie A (über 35 kW) angefordert werden. Es muss erneut eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Kann mit dem Führerausweis Kategorie B (PW) ein Motorrad/Roller gefahren werden?

  • Ja, für ein 50 cm3 oder 125 cm3 Motorrad/Roller muss nur die prakische Schulung gemacht werden. Keine Theorieprüfung und keine praktische Prüfung.

Kann ein 35 kW Motorrad der Kategorie A beschränkt auf ein Motorrad der Kategorie A (>35 kW) umgebaut werden?

  • Ja, sofern das Motorrad eine homologierte Leistung von nicht mehr als 70 kW aufweist und zum Umbau geeignet ist.

Können Besitzer des Lernfahrausweises der Kat. A beschränkt (35 kW), die diesen vor dem 31. Dezember 2020 bestellt haben, nach zwei Jahren noch von der alten Regelung profitieren und prüfungsfrei auf in die Kategorie A (unbeschränkt) aufsteigen?

  • Ja. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns im Frühjahr 2020 wurde die Frist für das Ablegen der praktischen Prüfung um 6 Monate verlängert. Die praktische Führerprüfung muss nun nicht bis 31. Dezember 2020, aber zwingend bis 30. Juni 2021 bestanden sein.

 

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